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KLV

-Kapitalbildende Lebensversicherung-

Grundlagen Depot Strategie Vermögen Zinsrechner Riester KLV FAZIT

Zunächst an dieser Stelle der Hinweis, das sowohl die Riester Rente als Kapitallebensversicherungen (KLVs) mitunter sehr komplexe Konstrukte sind und sich aufgrund Ihrer teilweise modularen Struktur in ihren Spezifikationen sehr stark Unterscheiden können. Daher kann hier keine umfassende, vollständige Erklärung und Bewertung dieser Anlageformen vorgenommen werden. Dies ist auch nicht Ziel der Seite.

Unter einer Kapital-Lebensversicherung versteht man eine Kombination aus einer Risiko-Rentenversicherung und einem langfristigen Sparvertrag. Die klassische Form der kapitalbildenden Versicherung ist die gemischte Lebensversicherung, eine Lebensversicherung auf den Todes- und den Erlebensfall. Die gemischte Lebensversicherung kombiniert Todesfallabsicherung und Sparvorgang. Die Leistung (Versicherungssumme) wird fällig bei Tod bzw. Erleben des Ablaufs. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden. Der Beitrag abzüglich Kosten und Risikoanteilen über die Laufzeit (bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung, der die Versicherungssumme übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung der Lebensversicherung.

Problematisch wird es vor allem dann, wenn man die KLV früher als vertraglich vereinbart, also vor Todesfall oder Erlebensfall, kündigen möchte bzw. den bis dato eingezahlten Betrag ausgezahlt bekommen will. Wenn Sie eine Kapital-Lebensversicherung kündigen, bekommen Sie entweder nichts zurück oder Sie erhalten eine Auszahlung. Nichts zurück erhalten Sie in de Fall, wenn der Vertrag noch keine lange Laufzeit hat und die wenigen eingezahlten Beiträge von der Versicherungs-Gesellschaft allein für die Deckung ihrer Kosten herangezogen wurden. Allerdings gibt es hier NEUE URTEILE, nach denen es seitens der Versicherungsgesellschaften nicht mehr zulässig ist, nach mehr als einem Jahr Einzahlung den bis dato eingezahlten Betrag nicht auszuzahlen.

Es gilt: Je höher die Kosten der Versicherungs-Gesellschaft, desto länger dauert es nach dem Vertrags-Abschluss, bis Geld für eine Auszahlung vorhanden ist.

Kardinalproblem: Die Kosten. Oftmals sind die Versicherungs- und Verwaltungskosten (Einschließlich der oft hohen Provision für den Verkäufer!) erst nach über 20 Monten "gedeckt", d.h. vorher sähen Sie bei einer Kündigung keinen Cent. Allerdings erhält man natürlich für diese "Kosten" auch eine Versicherungsleistung. Sollte der Todesfall eintreten, müsste die Versicherung auch nach "nur" beispielsweise einem Jahr Laufzeit die vereinbarte Summe, beispielsweise 200.000€, zahlen.

Bei einer garantierten Rendite von nur noch 2,75%(früher 3,25% und 4%) bieten inzwischen viele Tagesgeldkonten als Anlage jedoch die weitaus bessere Alternative. Zwar sind hier die Zinsen variabler und können je nach Vorgaben der Zentralbanken auch nach unten korrigiert werden. Dafür ist Ihr Geld hier jederzeit unmittelbar verfügbar und vor allem fallen keinerlei Kosten und Provisionen an, die erst einmal gedeckt werden müssen!

Überlegen Sie daher genau, ob für Sie eine KLV sinnvoll ist. Pauschal kann man nicht sagen, dass eine LKV schlecht oder gut ist. Im Kontext dieser Website passt die KLV eigentlich weniger, da Sie zum Vermögensaufbau nur sehr bedingt tauglich ist bzw. lediglich eine Ergänzung darstellen kann. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie eine KLV mit den in der Vergangenheit höchsten Renditen (die Besten erzielten durchweg um 6% Rendite p.a.) und geringsten Kosten abschließen(wobei das Thema Kosten heikel ist, denn diese sind zumeinst Geheim). Sonst haben Sie nicht selten in den ersten 1-2 Jahren SCHULDEN auf Ihrem Versicherungskonto, da die Kosten für den Versicherungsschutz und die Verwaltungskosten von Ihrem Sparbetrag abgezweigt werden. Wenn Sie beispielsweise 100€ im Monat einzahlen, dann werden von diesen 100€ folglich NICHT 100€ für Sie am Kapitalmarkt angelegt, sondern nur 70, 80 oder 90€, abhängig von den Kosten der Versicherung. Wobei hier, wie bereits erwähnt, nach neueren Urteilen es nicht mehr zulässig ist, ab einem Jahr Vetragslaufzeit das Kapital nicht auszuzahlen.

Zur Vermögensbildung alleine ist eine KLV UNGEEIGNET!

Eine KLV ist meistens sinnvoll in einer ehelichen Gemeinschaft und/oder Famile, um den Todesfall abzusichern und ggf. beim Erlebensfall eine gewisse Kapitalsumme zu haben. Im Rahmen der Vermögensbildung stellt eine KLV nur einen Teil dar. Wirkliche Vermögen können Sie mit einer KLV kaum aufbauen, was aber auch nicht Ihr primärer Zweck ist. Hierzu eignen sich, wie ausführlich beschrieben, Aktienfonds.