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Riester Rente

-Was? Für wen? Wann sinnvoll?-

Grundlagen Depot Strategie Vermögen Zinsrechner Riester KLV FAZIT

Zunächst an dieser Stelle der Hinweis, das sowohl die Riester Rente als auch Kapitallebensversicherungen (KLVs) mitunter sehr komplexe Konstrukte sind und sich aufgrund Ihrer teilweise modularen Struktur in ihren Spezifikationen sehr stark Unterscheiden können. Daher kann hier keine umfassende, vollständige Erklärung und Bewertung dieser Anlageformen vorgenommen werden. Dies ist auch nicht Ziel der Seite. Zum großen Themengebiet der Versicherungen informieren Sie sich bitte auf speziellen Fachseiten zum Thema Versicherungen/Versicherungsschutz.

Die Riester-Rente ist ein staatliches Förderungsprojekt zur privaten Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die Grundlage ist, das bei der Riesterrente während der aktiven Arbeitszeit eine private Rentenversicherung, ein Banksparplan oder ein Fondssparplan vom Staat in Form von Zulagen und Steuerfreibeträgen bezuschusst werden.

Riesterprodukte sind vom Bund zertifiziert und garantieren eine Mindestverzinsung von 2,75% p.a. plus eingezahltes Kapital. Anspruch auf die staatliche Riester-Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, ferner Soldaten und Wehr- und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte sowie Arbeitslose. Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rente pflichtversichert sind, erhalten momentan noch keine Riester-Förderung.

Die Förderung ist gestaffelt und beträgt im Jahr 2006 für Alleinstehende 114€, ab 2008 bereits 153€. Für Ehepartner im Jahr 2006 pro Vertragspartner  228€, ab 2008 dann 308€. Für jedes kindergeldberechtigte Kind 138€ bzw. 185€ ab dem Jahr 2008.

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen - abhängig von der Vertragsgestaltung alternativ aus einer...

1) lebenslangen Rente

2) einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit. Das heißt, die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers für eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt

3) einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital, abzüglich der bereits gezahlter Renten, wird nach dem Tod des Rentenbeziehers in Höhe der ausstehenden Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt

Der Regelfall sieht vor, dass die Zahlungen zeitgleich mit dem Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 66. Lebensjahr beginnen. Allerdings können in Fällen, in denen der Renteneintritt früher erfolgt, beispielsweise mit dem 61. Lebensjahr, die Versicherungsleistungen auch früher ausgezahlt werden. Dann jedoch mit geringeren Bezügen gegenüber dem Rentebeginn mit 65 Jahren.

Im Regelfall beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch schon ab 60 beantragen, wenn er bereits früher gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen sind dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren.

Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung dafür: der Ehepartner hat zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt.

Neben der klassischen Privatrente werden auch Banksparpläne und Investmentfonds-Sparpläne gefördert. Bei diesen Produkten kann auch ein Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr vereinbart werden. Zu Beginn der Auszahlungsphase muss dann ein Teil des angesparten Vorsorgevermögens in eine Rentenversicherung eingezahlt werden, welche dem Sparer ab Vollendung des 85. Lebensjahres eine gleich bleibende oder steigende lebenslange Rente gewährt, die direkt an den Auszahlungsplan anschließt. Die monatliche Rente muss mindestens so hoch sein, wie die letzte monatliche Auszahlung aus dem Auszahlungsplan.

Um in den Genuss der Förderung zu kommenmüssen 2006 mindestens 3%, ab 2008 mindestens 4% des sozialpflichtigen Brutto-Jahreseinkommens als Sparbetrag angelegt werden. Wobei sich diese 3%/4% aus Eigenanteil+Zulage(n) zusammensetzen.

Ein Praxisbeispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer (Frau ist nicht erwerbstätig) mit drei Kindern und einem Brutto-Jahresgehalt von 35.000€, spart ab 2008 pro Jahr bei der Mindestsumme von 4% insgesamt 1400€ im Jahr . Folgende Zulagen bekommt er vom Staat: 2x308€ je Ehepartner + 3x185€ je kindergeldberechtigtes Kind = 1171€. Er zahlt selber also nur 229€ im Jahr ein. Folglich bekommt er knapp 84% seines jährlichen Sparbetrags vom Staat geschenkt!

Eine absolut lohnende Sache also.

Jedoch nur zur ERGÄNZUNG! Sich alleine auf die Riester Rente zu konzentrieren zur Auffüllung der Rentenlücke, wäre nicht sinnvoll.

Das oben genannte Beispiel zeigt, dass man die Förderung des Staates ausnutzen sollte. Die jährliche Eigenleistung kann also sehr gering sein. In diesem Fall bliebe noch mehr als ausreichend Kapital, dass per Cost-Average-Effekt in Fondssparpläne privat angelegt werden kann. Natürlich muss auch die Laufzeit beachtet werden. Wer noch min. 15-20 Jahre bis zur Rente hat, sollte in jedem Fall zusätzlich in einen moderaten Aktienfonds investieren, per monatlicher Sparrate.